Logo des Restaurants Johanna Berger
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Restaurant Johanna Berger

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand 01. Juni 2023

1. Unsere AGB sind im Zusammenhang mit Reservierungen von Tischen oder Räumlichkeiten bindend, unabhängig davon, ob diese schriftlich, mündlich oder auf andere Weise erfolgen.

2. Die Unter- oder Weitervermietung von überlassenen Räumlichkeiten, sowie Vorstellungsgespräche, Verkaufs- oder ähnliche Veranstaltungen bedürfen einer schriftlichen Zustimmung des Restaurants.

3. Für beide Parteien, Besteller wie Restaurant, sind fest gebuchte Buchungsdaten bindend. „Johanna Berger Das Restaurant“ behält sich das Recht vor, bei Daten ohne verbindliche Buchung, über die gewünschten Tische und/oder Räumlichkeiten frei zu verfügen.

4. Das Datum und der Zeitraum einer Veranstaltung werden individuell mit dem Besteller abgestimmt.

5. Zugesagte Räumlichkeiten stehen nur zu dem vereinbarten Zeitraum zu Verfügung. Sollte die bestellte Räumlichkeit zu einer über die vereinbarte Zeit hinaus gehenden Nutzung gewünscht werden, bedarf es der Rücksprache und Zusage des Restaurants und kann gegebenenfalls mit Kosten verbunden sein.

6. Das Restaurant behält sich das Recht vor, reservierte Tische bei Nichterscheinen 30 Minuten nach der reservierten Uhrzeit weiter zu verkaufen.

7. Bei einer Reservierung ab 8 Personen bitten wir Sie ein einheitliches Menü aus unserer Bankettmappe oder Speisekarte zu wählen.

8. Das Restaurant ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Restaurant zugesagten Leistungen zu erbringen.

9. Der Kunde ist verpflichtet, die bestellten und in Anspruch genommenen Leistungen komplett und ohne Abzüge zu begleichen.

10. Welche Leistungen vertraglich vereinbar sind, ergibt sich aus der Reservierungsbestätigung oder dem unterschriebenen Vertrag. Sollten keine Preise fixiert sein, gelten die Preise aus den Bankettinformationen oder der Speise- und Getränkekarte.

11. Die vom Restaurant angegebenen Preise sind Komplettpreise und inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

12. Der Gast darf Speisen und Getränke grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedarf einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Restaurant. In dem Fall beziehen wir uns auf die Preisstruktur unserer Bankettmappe, Speise- oder Weinkarte und belasten ein entsprechendes Korkgeld.

13. Bestellte, allerdings nicht in Anspruch genommene Leistungen werden grundsätzlich nicht rückvergütet.

14. Sollte der Zeitraum zwischen dem Vertragsabschluss und der Leistungsinanspruchnahme länger als vier Monate oder ein Jahreswechsel sein, behält sich das Restaurant das Recht vor Preisänderungen vorzunehmen.

15. Der vertragsunterzeichnende Gast (Veranstalter) haftet für die Bezahlung, Bruch und in Anspruch genommenen Leistungen seiner Gäste und sorgt für die Begleichung der Rechnung. Sollte Bruch entstehen z.B. Gläser oder Porzellan, behält sich das Restaurant vor den Anschaffungswert des zerstörten Objekts zusätzlich zu berechnen.

16. Die bestellte Gästeanzahl ist für den Gastgeber bindend und gilt als Rechnungsgrundlage. Sollte sich die Personenanzahl noch ändern, muss dies spätestens 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden, ansonsten wird die ursprüngliche Gästeanzahl zur Erstellung der Rechnung in Bezug auf die vereinbarten Leistungen herangezogen.

17. Sollte die Gästeanzahl für eine Veranstaltung unter 15 Personen sinken, behalten wir uns das Recht vor, einen Mindestverzehr oder eine Raummiete zu berechnen

18. Veranstaltungen die über 02:00 Uhr hinausgehen, werden mit einer Servicegebühr in Höhe von € 200,00 pro Stunde zusätzlich berechnet.

19. Veranstaltungen, die über zehn Stunden Aufenthalt hinausgehen, werden mit einer Servicegebühr in Höhe von € 100,00 pro Stunde zusätzlich berechnen, unabhängig der Uhrzeit.

20. Bei Stornierungen von Tischen, Veranstaltungen oder Tagungen ab 10 Personen werden folgende Kosten in Rechnung gestellt: Bis 45 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden keine Kosten berechnet. Von 44 bis 25 Tagen vor Veranstaltungsbeginn werden 40 % der vertraglich vereinbarten Kosten berechnet. Von 24 bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 60 % der vertraglich vereinbarten Kosten berechnet. Von 6 bis 0 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 80 % der vertraglich vereinbarten Kosten berechnet.

21. Sollten Veranstaltungen auf Grund höherer Gewalt, Krankheit oder Unfall storniert werden, wird die Berechnung auf der Grundlage Punkt 16. erfolgen oder der Besteller versichert dem Restaurant schriftlich das die geplante Veranstaltung auf ein neues Datum (spätestens im Folgejahr) fixiert wird.

22. Sollte eine Veranstaltung auf Grund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht stattfinden können, wird die Berechnung trotzdem auf Grundlage der Paragraphen 16. & 19. erfolgen, es sei denn der Besteller versichert dem Restaurant schriftlich, die Veranstaltung im identischen Rahmen innerhalb der folgenden sechs Monate nachzuholen. Danach greifen wieder die Paragraphen 16., 19. Und auch 13.

23. Ausgestellten Rechnungen sind bis spätestens 10 Tage nach Rechnungserstellung zu begleichen (es gilt das Datum des Kontoeingangs). Sollte das Zahlungsziel von 10 Tagen versäumt werden, werden Verzugszinsen von 5 Prozentpunkten über Basis-Zinssatz geltend gemacht.

24. Sie haben folgende Möglichkeiten, Ihre Rechnungen zu begleichen: EC-Cash, Kreditkarte (Visa, Mastercard), Bar oder auf Rechnung. Bei Ausstellung einer Rechnung verpflichtet sich der Gast alle seine Daten korrekt mitzuteilen und sich auszuweisen.

25. Die Berichtigung von Irrtümern, sowie Druck- und Rechnungsfehlern bleibt vorbehalten.

26. Das Restaurant übernimmt keinerlei Haftung für Garderoben. Es wird auch keine Haftung für Gegenstände übernommen, die nicht beaufsichtigt oder vergessen worden sind. Zurückgelassene und gefundene Gegenstände werden gesammelt und für 2 Monate im Restaurant deponiert sowie anschließend entsorgt. Das Restaurant bemüht sich gefundene Objekte Ihren Besitzern zuzuordnen und zukommen zu lassen.

27. Sollten Speisen außerhaus verzehrt werden, oder für den heimischen Verzehr eingepackt werden, befreit sich das Restaurant aus jeder Haftung. Speisen von Buffets dürfen grundsätzlich nicht eingepackt werden und sind vor Ort zu verzehren.

28. Gutscheine können nur für in unserem Restaurant angebotenen Speisen und Getränke verwendet werden. Verbleibende Restbeträge werden auf dem Gutschein vermerkt, der seine Gültigkeit mit dem Restwert behält. Eine Barauszahlung ist in keinem Fall möglich.

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Johanna Berger Das Restaurant Dr.-Julius-Leber-Str. 69 D-23552 Lübeck
Telefon: +49 (0)451 - 586 - 968 90
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